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Bambergs OB Andreas Starke: „Die Stadt wird nicht tatenlos zusehen“

Veröffentlicht am 28.08.2019 in Lokalpolitik

Ein Bild des Jammers: die Obere Sandstraße 20. ©Foto: Stadt Bamberg

Stadt will Obere Sandstraße 20 kaufen und sanieren

Die Stadt Bamberg will das Gebäude Obere Sandstraße 20, das wegen akuter Einsturzgefahr kurz vor der Sandkerwa notgesichert werden musste, möglichst bald erwerben, um es dann zu sanieren. Das betonte Oberbürgermeister Andreas Starke:  „Als ersten Schritt zum Erhalt dieses Einzeldenkmals, soll nun ein gemeinsames Verkehrswertgutachten, wenn der Verkäufer dazu bereit ist, erstellt werden.“ In „kommunaler Hand“, wie es ein politisches Banner an dem Gebäude falsch behauptet, befindet sich das Gebäude jedoch bisher keineswegs. Lediglich die Notsicherung als Sofortmaßnahme musste die Stadt als Bauaufsichtsbehörde leisten, da „Gefahr für Leib und Leben bestand,“ so Bauordnungsamtsleiter Robert Stenglein. 

Die Kosten für die Notsicherungsmaßnahmen werden der Eigentümerin des Gebäudes voll umfänglich in Rechnung gestellt. Die notwendigen Bescheide darüber werden derzeit mit Hochdruck erstellt. Dazu gehören auch die Kosten für die zusätzlichen Aufwendungen, die bei der Sandkerwa GmbH anfielen. Im nächsten Bausenat am 9.10. soll zudem über ein kommunales Sanierungsgebot nach Baugesetzbuch beraten werden. Der Oberbürgermeister schlägt vor, ein Sanierungsgebot unabhängig von den Kaufpreisverhandlungen, zu verhängen. Die Stadträte müssen im Senat über diese Initiative entscheiden. 

Die Stadt Bamberg verhandelt bereits seit geraumer Zeit mit der Eigentümerin über einen möglichen Kauf des Gebäudes. Bisher allerdings erfolglos, da dies an den völlig unrealistischen Preisvorstellungen der Eigentümerin gescheitert ist. Die Stadt könne, so Starke, „keine Mondpreise bezahlen“. Durch das neue Signal der Eigentümerin, endlich ein „gemeinsames Verkehrsgutachten“ erstellen zu lassen, sei nun aber ein Richtungswechsel erkennbar, so Oberbürgermeister Starke: „Die Stadt wird nicht tatenlos zusehen, wenn hier vorsätzlich ein Denkmal dem Verfall preisgegeben wird.“

Das Bauordnungsamt musste vor wenigen Tagen, zur Abwehr einer erheblichen Gefahr für Leib und Leben, eine Nutzungsuntersagung mit Sofortvollzug aussprechen. Ein externes und unabhängiges Gutachten über den statischen Zustand  beweist, dass sich das Gebäude bezüglich der Standsicherheit in einem baulich kritischen Zustand befindet. Der Grund dafür ist die eigenmächtige Entnahme tragender Bauteile, wie etwa Deckenbalken, Geschoss- oder Innenwände. „Die Standsicherheit war akut bedroht, die Sicherheit der Altstadtbewohner und -besucher hat absoluten Vorrang,“ so Baureferent Thomas Beese. 

Die Stadtverwaltung sieht die „besten Chancen zum Erhalt des Gebäudes, wenn der Eigentümer bereit ist, den Gebäudekomplex an die Stadt zu verkaufen. Dann ist der Weg frei, um die dringend notwendige Sanierung rasch in Angriff zu nehmen.“ 

 

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